Menschen- rechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Eine Frau im Profil im warmen Sonnenlicht

Die Süddeutsche Kranken­versicherung AG und die Stuttgarter Lebensversicherung AG haben sich zur Süddeutsche Versicherungen a. G. zusammengeschlossen. Unsere unternehmerische Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt bleibt dabei unverändert.

 

Dokumente zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie und Verhaltenskodex für Lieferanten

Bis wir diese Seite aktualisieren, findest du die „Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie“ sowie den „Verhaltenskodex für Lieferanten“ auf der Webseite der Süddeutsche Kranken­versicherung AG und auf der Webseite der Stuttgarter Lebensversicherung AG.

 

Verfahrensordnungen für das Beschwerdeverfahren

Die Süddeutsche Kranken­versicherung a. G. und die Stuttgarter Lebensversicherung a. G. haben bereits vor ihrem Zusammenschluss Verfahrensordnungen für das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG eingerichtet. 

Bis wir diese Seite aktualisiert haben, findest du detaillierte Informationen zu den Beschwerdeverfahren auf den Webseiten der Süddeutsche Kranken­versicherung AG und der Stuttgarter Lebensversicherung AG.

Wenn du Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Anforderungen des LkSG im Zusammenhang mit der Süddeutsche Versicherungen a. G. hast, wende dich vertrauensvoll an uns. Aufgrund des Zusammenschlusses kannst du derzeit frei wählen, welches der beiden Verfahren du für einen Hinweis oder eine Beschwerde im Zusammenhang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten der Süddeutsche Versicherungen a. G. nutzen möchtest. Wir prüfen dein Anliegen sorgfältig – unabhängig davon, welches Verfahren du wählst.